Faire Löhne (Teil 2)

Wahlprogramm (Teil 6/6) - IGBCE-Liste

Letzter Teil unseres Wahlprogramms für die Betriebsratswahl 2022 bei BI - wir sind für alle da!
Nächste Woche folgt das Wahlprogramm als komplettes Dokument.

(Jeden Dienstag und Freitag findet ihr hier neue Infos zu unserer IGBCE-Liste)

Faire Löhne (Teil 2)

11. Leistungsbezogene Vergütung

Wir setzen uns für eine gerechtere und transparentere leistungsbezogene Vergütung ein. Hier gilt es, das Interne Leistungsbezogene Vergütungssystem regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Wir wollen, dass überschüssige Mittel, die z.B. ursprünglich vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht zur Ausschüttung gekommen sind, in eine Stiftung eingezahlt werden, und dann für Arbeitsplatzsicherung oder Weiterbildung genutzt werden können.

 

12. Arbeitnehmer*innenüberlassung

Das Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz sieht vor, dass diese Personengruppe in Unternehmen nur bei vorübergehend anfallenden Tätigkeiten beschäftigt wird. Da es uns als IGBCE wichtig war, dass diese Beschäftigten dem BI-Stammpersonal (überwiegend im Schichtbetrieb) gleichgestellt werden, haben wir einen Firmenbezogenen Verbandstarifvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. Unsere Erfahrung hat uns aber gezeigt, dass es sich meist nicht um vorübergehende, sondern um Dauerarbeitsplätze handelt, die mit Arbeitnehmer*innen der Überlassung besetzt werden. Als Betriebsrät*innen der IGBCE werden wir uns einerseits am Standort für eine Reduzierung der Arbeitnehmer*innenüberlassungen einsetzen und andererseits bei der IGBCE dafür, dass sie auf die neue Bundesregierung einwirkt, die Möglichkeit der Arbeitnehmer*innenüberlassung bundesweit weiter einzuschränken.

 

13. Werkverträge

Werkverträge haben große Nachteile. Neben den sehr beschränkten Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte werden oft Unternehmen beschäftigt, die ihre Mitarbeitenden im Billigsektor (Mindestlohn) beschäftigen. Durch den Einsatz von Werkverträgen wird meist die Auslagerung von Stammarbeitsplätzen verschleiert. Hier gilt es entgegenzuwirken. Als IGBCE gilt es, auf den Gesetzgeber einzuwirken, damit die Betriebsräte in diesen Fällen mehr Mitbestimmung bekommen. Denn neben Mehrarbeit, die bei internem Personal entsteht, kommen Qualitäts- und Kompetenzverluste hinzu. Außerdem muss immer wieder neues Personal eingelernt werden. Deshalb wollen wir uns dafür einsetzen, die Zahl an Werkverträgen konsequent zu reduzieren.

Zurück

LETZTE BEITRÄGE

Fünf Gründe, am 29. und 30. März das Kreuz bei der IGBCE-Liste zu machen!

Zwischen dem 2. und 16. März fanden die Gespräche der diesjährigen Tarifrunde Chemie auf regionaler

© 2025 IGBCE Biberach
Es werden nur technisch notwendige Cookies geladen. Auf weitere Cookies (Tracking/Marketing) verzichten wir. Weitere Details in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.